Die EU-Erbrechtsverordnung: Ein Leitfaden für alle wichtigen Informationen
Die EU-Erbrechtsverordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Behandlung von Nachlässen innerhalb der Europäischen Union. Es ist wichtig, über die Grundlagen dieser Verordnung informiert zu sein, insbesondere über die Rolle eines EUE Notars, relevante Aspekte der Verordnung sowie die Umsetzung in Deutschland. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Leitfaden für alles, was Sie über die EU-Erbrechtsverordnung wissen müssen, um eine fundierte Entscheidung bei der Abwicklung eines grenzüberschreitenden Nachlasses zu treffen. Von den Zielen der Verordnung bis zu den Vorteilen und den Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht werden alle wichtigen Aspekte dieses wichtigen Rechtsinstruments erläutert. Lesen Sie weiter, um sich über die EU-Erbrechtsverordnung zu informieren und Ihre Kenntnisse in diesem Bereich zu erweitern.
Zusammenfassung
- Was ist die EU-Erbrechtsverordnung?
- Die Rolle des EUE Notars
- Relevante Aspekte der EU-Erbrechtsverordnung
- Vorteile der EU-Erbrechtsverordnung
- Die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland
- Zusammenfassung
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Häufig gestellte Fragen
- 1. Was genau regelt die EU-Erbrechtsverordnung?
- 2. Wer profitiert von der EU-Erbrechtsverordnung?
- 3. Ist die EU-Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig?
- 4. Was ist ein EUE Notar?
- 5. Wie kann ein europäisches Nachlasszeugnis erstellt werden?
- 6. Wie beeinflusst die EU-Erbrechtsverordnung das deutsche Erbrecht?
- 7. Welche Vorteile bietet die EU-Erbrechtsverordnung?
- 8. Wer ist für die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland zuständig?
- 9. Gilt die EU-Erbrechtsverordnung auch für Erbschaften außerhalb der EU?
- 10. Wie kann ich von den Vorteilen der EU-Erbrechtsverordnung profitieren?
- Verweise
Was ist die EU-Erbrechtsverordnung?
Die EU-Erbrechtsverordnung ist ein rechtliches Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, einheitliche Regelungen für Erbfälle mit grenzüberschreitender Dimension zu schaffen. Sie trat im Jahr 2015 in Kraft und gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU, einschließlich Deutschland. Das Hauptziel dieser Verordnung besteht darin, Rechtssicherheit und Klarheit für die Erbfolge und die Abwicklung von Nachlässen in der EU zu gewährleisten. Sie regelt unter anderem das anwendbare Erbrecht, das zuständige Gericht und die Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses. Durch die EU-Erbrechtsverordnung sollen Erben und Erblasser die Möglichkeit haben, ihre Rechte und Pflichten in grenzüberschreitenden Fällen besser zu verstehen und effektiver zu handhaben. Dies bringt eine erleichterte Nachlassabwicklung im Ausland sowie die Vermeidung von Doppelbesteuerung mit sich.
Ziele der EU-Erbrechtsverordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung verfolgt mehrere wichtige Ziele. Erstens soll sie Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf die Anwendung des Erbrechts innerhalb der Europäischen Union schaffen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen. Zweitens zielt sie darauf ab, die Nachlassabwicklung im Ausland zu erleichtern, indem sie einheitliche Regeln für die Anerkennung und Durchsetzung von Erbentscheidungen etabliert. Drittens sollen durch die Verordnung Doppelbesteuerung vermieden und steuerliche Vorteile in Bezug auf das grenzüberschreitende Vermögen geschaffen werden. Schließlich viertens soll die EU-Erbrechtsverordnung den Zugang zu Informationen und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden verbessern, um einen reibungslosen Ablauf der Nachlassabwicklung zu gewährleisten. Mit diesen Zielen soll die Verordnung den Erblassern und Erben eine klarere rechtliche Grundlage bieten, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Nachlässen besser zu verstehen und ihnen zu ermöglichen, diese effektiv auszuüben.
Geltungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung
Der Geltungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung erstreckt sich auf alle grenzüberschreitenden Erbfälle innerhalb der Europäischen Union. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um vollständige oder teilweise Vermögenswerte handelt oder ob der Erblasser testamentarische oder gesetzliche Erben hat. Die Verordnung gilt für alle Länder der EU mit Ausnahme von Dänemark, das eine Ausnahmeregelung erhalten hat. Darüber hinaus betrifft die Verordnung alle Erbfälle, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Es ist wichtig zu beachten, dass die EU-Erbrechtsverordnung nur für Erbfälle gilt, die nach dem 17. August 2015 eingetreten sind. In einigen Fällen kann es jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen geben, die auf individuelle Situationen zutreffen. Um den genauen Geltungsbereich der EU-Erbrechtsverordnung zu verstehen und zu klären, ist es ratsam, einen erfahrenen Notar in Görlitz oder einen Notar in Viernheim zu konsultieren, der sich mit internationalen Erbfällen auskennt.
Die Rolle des EUE Notars
Die Rolle des EUE Notars ist entscheidend bei der Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe gemäß der EU-Erbrechtsverordnung. Ein EUE Notar ist ein Notar, der befugt ist, in einem bestimmten Mitgliedsstaat der Europäischen Union tätig zu sein und entsprechende Notarhandlungen für grenzüberschreitende Erbfälle durchzuführen. Seine Hauptfunktion besteht darin, die erforderlichen Dokumente und Unterlagen für die Eröffnung eines Nachlassverfahrens vorzubereiten und zu beglaubigen. Darüber hinaus unterstützt der EUE Notar die Erben bei der Klärung von Fragen zum anwendbaren Erbrecht, zur Zuständigkeit der Gerichte und zur Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses. In Deutschland ist beispielsweise der Grundbuchberichtigung Notar eine wichtige Anlaufstelle für die notarielle Abwicklung von Nachlässen gemäß der EU-Erbrechtsverordnung. Die Zusammenarbeit mit einem kompetenten EUE Notar ist entscheidend, um den Nachlass reibungslos und gemäß den rechtlichen Bestimmungen abzuwickeln.
Der EUE Notar: Definition und Funktion
Der EUE Notar, auch bekannt als Europäischer Notar, spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung. Dieser Notar ist eine neutrale und unabhängige Person, die in grenzüberschreitenden Erbfällen als Vermittler und Berater agiert. Die Hauptfunktion des EUE Notars besteht darin, den Erben bei der Abwicklung eines Nachlasses zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Bestimmungen der EU-Erbrechtsverordnung eingehalten werden. Zu den Aufgaben des EUE Notars gehören die Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses, die Klärung des anwendbaren Rechts, die Unterstützung bei der Durchführung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren in verschiedenen Ländern und die Vermittlung zwischen den beteiligten Parteien. Der EUE Notar hat somit eine Schlüsselrolle bei der effektiven und reibungslosen Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen und unterstützt die Beteiligten bei der Einhaltung der europäischen Vorschriften.
Notwendigkeit eines EUE Notars
Die Notwendigkeit eines EUE Notars ergibt sich aus der Tatsache, dass die EU-Erbrechtsverordnung eine einheitliche Regelung für grenzüberschreitende Erbfälle in der Europäischen Union schaffen möchte. Ein EUE Notar ist ein Notar, der speziell für die Abwicklung von Erbfällen gemäß dieser Verordnung ausgebildet ist. Die Aufgaben eines EUE Notars umfassen die Beratung und Unterstützung von Erben und Erblassern bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Pflichten, die Erstellung von notariellen Urkunden und die Vertretung vor Gericht. Ein solcher Notar sorgt für die rechtliche Sicherheit und sorgt dafür, dass die Erbfolge und die Abwicklung von Nachlässen reibungslos und gemäß den Bestimmungen der EU-Erbrechtsverordnung erfolgen. Mit einem EUE Notar haben Erben die Gewissheit, dass ihre Erbschaftsansprüche in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union respektiert und geschützt werden.
Relevante Aspekte der EU-Erbrechtsverordnung
Unter den relevanten Aspekten der EU-Erbrechtsverordnung fallen vor allem das anwendbare Recht, das zuständige Gericht und die Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses. In Bezug auf das anwendbare Recht legt die Verordnung fest, welches nationale Recht in einem Erbfall mit grenzüberschreitenden Elementen anzuwenden ist. Dies hilft, Rechtsunsicherheit und Konflikte zu vermeiden. Das zuständige Gericht bestimmt, welches Gericht in einem solchen Fall für die Eröffnung und Abwicklung des Nachlasses zuständig ist. Dies gewährleistet eine effiziente und koordinierte Justiz in grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten. Schließlich ermöglicht die EU-Erbrechtsverordnung die Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses, das als Nachweis für die Erbenstellung in allen Mitgliedsstaaten anerkannt wird. Dadurch wird die Durchsetzung von Rechten und Pflichten innerhalb der EU erleichtert. Diese Aspekte tragen zur Schaffung eines harmonisierten und transparenten Rahmens für die Abwicklung von grenzüberschreitenden Nachlässen bei.
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Anwendbares Recht
Unter der EU-Erbrechtsverordnung wird das anwendbare Recht für die Erbfolge in grenzüberschreitenden Fällen einheitlich geregelt. Dabei wird das Recht jenes Landes angewendet, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Falls der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hatte als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besaß, kann er durch eine Wahl bestimmen, welches Recht für die Erbfolge gelten soll. Diese Rechtswahl muss jedoch schriftlich festgehalten werden. So soll sichergestellt werden, dass bei grenzüberschreitenden Erbfällen Klarheit über das anwendbare Recht besteht und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.
Zuständiges Gericht
Das zuständige Gericht in Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug wird gemäß der EU-Erbrechtsverordnung einheitlich festgelegt. Das bedeutet, dass es klare Regeln gibt, um zu bestimmen, welches Gericht für die Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Erbfall zuständig ist. Im Allgemeinen ist das Gericht des Mitgliedstaates zuständig, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dies stellt sicher, dass die Verfahren effizient und gerecht abgewickelt werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass das Zuständigkeitsrecht durch eine ausdrückliche Rechtswahl des Erblassers in seinem Testament geändert werden kann. In solchen Fällen wäre das Gericht zuständig, das der Erblasser in seiner Rechtswahl bestimmt hat.
Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses
Die Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses ist ein wichtiger Aspekt der EU-Erbrechtsverordnung. Ein europäisches Nachlasszeugnis dient als Nachweis über die Stellung als Erbe oder Erbberechtigter und erleichtert die Abwicklung eines Nachlasses in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Es kann von einer zuständigen Behörde im Heimatland des Erblassers ausgestellt werden und enthält Informationen wie den Namen des Erblassers, die Erben und ihre Rechte am Nachlass. Dieses Dokument wird von den zuständigen Behörden im Ausland anerkannt und ermöglicht einen einfacheren und reibungsloseren Prozess bei der Übertragung von Vermögenswerten und der Erfüllung erbrechtlicher Verpflichtungen in einem anderen EU-Land. Ein qualifizierter EUE Notar ist in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das europäische Nachlasszeugnis ordnungsgemäß erstellt und anerkannt wird.
Vorteile der EU-Erbrechtsverordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung birgt eine Vielzahl von Vorteilen für Erben und Erblasser innerhalb der Europäischen Union. Einer der Hauptvorteile ist die Rechtssicherheit, die es den Beteiligten ermöglicht, klar zu verstehen, welches Recht auf ihren Nachlass anwendbar ist. Dies vermeidet potenzielle juristische Unsicherheiten und Konflikte. Ein weiterer Vorteil besteht in der erleichterten Nachlassabwicklung im Ausland. Durch die einheitlichen Regelungen der Verordnung werden Hürden und administrative Aufgaben reduziert, was den Prozess für die Beteiligten erleichtert. Darüber hinaus wird durch die EU-Erbrechtsverordnung die Doppelbesteuerung vermieden, da klare Bestimmungen zum Steuerrecht in grenzüberschreitenden Erbfällen festgelegt sind. Dies bietet den Erben eine finanzielle Entlastung und gewährleistet eine gerechte Behandlung im Steuerbereich. Insgesamt bietet die EU-Erbrechtsverordnung erhebliche Vorteile für alle beteiligten Parteien und trägt zur effizienten und transparenten Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe bei.
Rechtssicherheit
Rechtssicherheit ist einer der Hauptvorteile der EU-Erbrechtsverordnung. Mit dieser Verordnung werden klare Regeln und Kriterien für die Anwendung des Erbrechts in grenzüberschreitenden Fällen festgelegt. Dadurch wird eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Erbrechts in der gesamten Europäischen Union gewährleistet. Erben und Erblasser können sich darauf verlassen, dass ihre Rechte und Pflichten nach transparenten und vorhersagbaren Kriterien bestimmt werden. Dies schafft Vertrauen und erleichtert die Planung und Abwicklung von Nachlässen im europäischen Ausland. Unklarheiten und Streitigkeiten bezüglich des anwendbaren Rechts werden minimiert, was zu einer harmonisierten und effizienten Lösung für grenzüberschreitende Erbfälle führt.
Erleichterte Nachlassabwicklung im Ausland
Die EU-Erbrechtsverordnung bietet eine erleichterte Nachlassabwicklung im Ausland. Wenn eine Person, die in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist, einen Nachlass in einem anderen EU-Land hinterlässt, wird die Verordnung angewendet, um die Prozesse zu vereinfachen. Durch die einheitlichen Regeln und Verfahrensweisen können Erben den Nachlass effizienter abwickeln. Dies beinhaltet unter anderem die Anerkennung von Erbscheinen und Nachlasszeugnissen aus anderen EU-Ländern. Es ermöglicht auch einen einfacheren Zugang zu Bankkonten oder Immobilien im Ausland, da die zuständigen Behörden in der Regel das europäische Nachlasszeugnis akzeptieren. Durch diese Erleichterungen wird der Prozess der Nachlassabwicklung im Ausland weniger komplex und zeitraubend, was für die Erben eine große Erleichterung darstellt.
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Die EU-Erbrechtsverordnung bietet einen wichtigen Mechanismus zur Vermeidung von Doppelbesteuerung in grenzüberschreitenden Erbfällen. Dies geschieht durch die Berücksichtigung der Steuergesetze und -vorschriften der betroffenen EU-Mitgliedstaaten. Gemäß der Verordnung können Erben davon profitieren, dass das anwendbare Erbrecht und die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen gleichzeitig festgelegt werden. Dadurch wird vermieden, dass dieselben Vermögenswerte mehrfach besteuert werden. Die EU-Erbrechtsverordnung ermöglicht somit eine faire Verteilung der Erbmasse und gewährleistet, dass Erben nicht übermäßig hohe Steuerlasten tragen müssen. Dieser Aspekt der Verordnung stellt eine deutliche Erleichterung für Personen dar, die mit grenzüberschreitenden Erbschaften konfrontiert sind und beabsichtigen, Vermögenswerte innerhalb der Europäischen Union zu erben oder zu vererben.
Die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland
Die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland hat einige Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht. Zunächst einmal gilt die Verordnung in vollem Umfang in Deutschland und hat Vorrang vor nationalen erbrechtlichen Bestimmungen. Dadurch wird eine einheitliche Anwendung des internationalen Erbrechts gewährleistet. Die deutschen Gerichte und Behörden müssen die EU-Erbrechtsverordnung berücksichtigen und entsprechende Entscheidungen treffen. In Bezug auf die Zuständigkeit sind die deutschen Gerichte verpflichtet, die Zuständigkeitsregeln der Verordnung anzuwenden, um festzustellen, welches Gericht für die Entscheidung in grenzüberschreitenden Erbfällen zuständig ist. Darüber hinaus spielen die deutschen Behörden eine wichtige Rolle bei der Ausstellung des europäischen Nachlasszeugnisses, das gemäß der Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird. Die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland stellt sicher, dass deutsche Bürger von den Vorteilen und Schutzmaßnahmen profitieren können, die diese Verordnung bietet.
Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht
Die EU-Erbrechtsverordnung hat auch Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Frage, welches Recht auf einen grenzüberschreitenden Erbfall anwendbar ist. Vor Inkrafttreten der Verordnung galt das Staatsangehörigkeitsprinzip, das besagte, dass das Erbrecht des Landes, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte, anwendbar war. Mit der EU-Erbrechtsverordnung wird nun das Wohnsitzprinzip angewendet, was bedeutet, dass das Recht des Landes gilt, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Diese Änderung hat zur Folge, dass für deutsche Erbfälle mit Auslandsbezug das deutsche Erbrecht möglicherweise nicht mehr automatisch anwendbar ist. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls professionellen Rat bei einem EUE Notar einzuholen, um die Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht richtig zu verstehen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Zuständige deutsche Behörden
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland liegt bei verschiedenen deutschen Behörden. Eine zentrale Rolle spielt das Nachlassgericht, das für die Eröffnung des Nachlassverfahrens zuständig ist und unter anderem über die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses entscheidet. Das Nachlassgericht kann von Erben und anderen Beteiligten kontaktiert werden, um Fragen zur Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung zu klären und Informationen über das anwendbare Erbrecht zu erhalten. Zusätzlich sind auch die zuständigen Standesämter und Notare in Deutschland wichtige Ansprechpartner für die Umsetzung der Verordnung. Sie unterstützen bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und anderen erbrechtlichen Dokumenten, die im Rahmen der EU-Erbrechtsverordnung relevant sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den zuständigen deutschen Behörden in Verbindung zu setzen, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen.
Zusammenfassung
Zusammenfassung:
Die EU-Erbrechtsverordnung ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Abwicklung von Nachlässen innerhalb der Europäischen Union. Mit dem Ziel der Schaffung einheitlicher Regelungen für den grenzüberschreitenden Erbfall bietet sie Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf das anwendbare Erbrecht, das zuständige Gericht und die Erstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses. Durch die Umsetzung der Verordnung werden Erben und Erblasser in der EU in der Lage sein, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen und grenzüberschreitende Nachlassabwicklungen effektiver zu gestalten. Die EU-Erbrechtsverordnung hat auch positive Auswirkungen auf Deutschland und wirkt sich auf das deutsche Erbrecht sowie die Zuständigkeit der deutschen Behörden aus. Es ist entscheidend, diese Verordnung zu verstehen, um die Vorteile und Möglichkeiten zu nutzen, die sie bietet, insbesondere bei der Abwicklung von internationalen Nachlässen.
Häufig gestellte Fragen
1. Was genau regelt die EU-Erbrechtsverordnung?
Die EU-Erbrechtsverordnung regelt die Zuständigkeit und das anwendbare Recht bei Erbfällen mit grenzüberschreitender Dimension innerhalb der Europäischen Union. Sie schafft einheitliche Regelungen für die Erbfolge und die Abwicklung von Nachlässen.
2. Wer profitiert von der EU-Erbrechtsverordnung?
Die EU-Erbrechtsverordnung kommt allen Personen zugute, die entweder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erben oder Vermögenswerte in einem anderen EU-Land besitzen. Sie gewährleistet Rechtssicherheit und erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Nachlässe.
3. Ist die EU-Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig?
Ja, die EU-Erbrechtsverordnung gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie wurde entwickelt, um einheitliche Regelungen für Erbfälle in der gesamten EU zu etablieren.
4. Was ist ein EUE Notar?
Ein EUE Notar ist ein spezialisierter Notar, der bei grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten innerhalb der EU eine wichtige Rolle spielt. Er unterstützt Erben und Erblasser bei der Abwicklung von Nachlässen nach den Vorgaben der EU-Erbrechtsverordnung.
5. Wie kann ein europäisches Nachlasszeugnis erstellt werden?
Ein europäisches Nachlasszeugnis kann durch den EUE Notar beantragt werden. Es dient als offizielles Dokument zur Bestätigung des Erbrechts und der Erbfolge innerhalb der EU und erleichtert die Anerkennung und Durchsetzung des Erbrechts in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
6. Wie beeinflusst die EU-Erbrechtsverordnung das deutsche Erbrecht?
Die EU-Erbrechtsverordnung hat Auswirkungen auf das deutsche Erbrecht, da sie bestimmte Regelungen für die Anwendung des Erbrechts in grenzüberschreitenden Fällen vorsieht. Deutsche Behörden und Gerichte müssen die Vorgaben der Verordnung beachten und umsetzen.
7. Welche Vorteile bietet die EU-Erbrechtsverordnung?
Die EU-Erbrechtsverordnung bietet Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Erbfällen, erleichtert die Nachlassabwicklung im Ausland und vermeidet Doppelbesteuerung. Sie ermöglicht eine einheitliche Anwendung des Erbrechts innerhalb der EU.
8. Wer ist für die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland zuständig?
Die Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der deutschen Behörden, insbesondere der Notare und Gerichte. Sie sind dafür verantwortlich, die Bestimmungen der Verordnung ordnungsgemäß anzuwenden.
9. Gilt die EU-Erbrechtsverordnung auch für Erbschaften außerhalb der EU?
Nein, die EU-Erbrechtsverordnung gilt nur für Erbfälle innerhalb der Europäischen Union. Für Erbschaften außerhalb der EU gelten weiterhin die entsprechenden nationalen Gesetze und Regelungen des jeweiligen Landes.
10. Wie kann ich von den Vorteilen der EU-Erbrechtsverordnung profitieren?
Um von den Vorteilen der EU-Erbrechtsverordnung zu profitieren, sollten Sie sich mit einem EUE Notar oder einem Rechtsanwalt mit Erfahrung im Erbrecht beraten. Sie können Ihnen bei der Planung Ihres Nachlasses und der Durchsetzung Ihrer Rechte innerhalb der EU behilflich sein.